Kostentransparenz ist wichtig. Ich informiere Sie deshalb im Beratungsgespräch ausführlich über die anfallenden Kosten.
In einem funktionierenden Rechtsstaat muss jeder Bürger die Möglichkeit haben, sich über seine Rechte zu vergewissern.
Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung sind auf höchstens 190,- EUR zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt. Sollten mehrere Beratungsgespräche notwendig werden, informiere ich Sie gerne über die weiteren Kosten.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so erstattet diese Ihnen in der Regel die Kosten der Erstberatung, in vielen Fällen sogar ohne Anfall der Selbstbeteiligung. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Beratungstermin bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob Versicherungsschutz besteht und welche Kosten erstattet werden.
Sind Sie nicht in der Lage, die Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung selbst zu bestreiten, dann können Sie beim örtlichen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Bitte füllen Sie hierzu das anliegende Formular aus und reichen Sie dieses beim örtlichen Amtsgericht ein.
Nach Erhalt des Beratungshilfescheines können Sie einen Termin zur Erstberatung vereinbaren. Bitte bringen Sie den vom Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfeschein zum Beratungsgespräch mit. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins verzichte ich auf die Einziehung der Selbstbeteiligung in Höhe von 15,- EUR.
Die Führung eines Rechtsstreits kann teuer werden. Ich berate Sie über Möglichkeiten, Risiko und Kosten gering zu halten.
Eine Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten eines Rechtsstreits auf, wenn der Rechtsstreit zum versicherten Risiko gehört (Versicherungsumfang), wenn das Risiko in der versicherten Zeit eingetreten ist und wenn kein Prämienrückstand besteht. In manchen Fällen besteht zudem die Möglichkeit, sich nachträglich, also nach Eintritt des Versicherungsfalls, zu versichern. In vielen Versicherungsverträgen ist zudem ein Selbstbehalt vereinbart. Wir fragen für Sie kostenfrei bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob Ihre Versicherung die Kosten eines Rechtsstreits trägt.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und zudem keine ausreichenden Mittel, um einen Rechtsstreit zu führen, so besteht die Möglichkeit, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wird die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt, so trägt grundsätzlich die Staatskasse die Gerichtskosten sowie die Kosten Ihres Anwalts. Die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe hat allerdings auch erhebliche Nachteile. Im Falle eines Prozessverlustes trägt diese beispielsweise nicht die Kosten der Gegenseite. Wir beraten Sie ausführlich, ob Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Ihrem Fall das Mittel der Wahl darstellt.
Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Prozessfinanzierer einzubinden. Auf Ihren Wunsch fragen wir bei einem Finanzierungsinstitut an, ob dieses Ihren Rechtsstreit finanziert. Dies hängt zumeist von den Erfolgsaussichten sowie von der Liquidität der Gegenseite ab. Geht der Rechtsstreit erfolgreich aus, so ist an den Prozessfinanzierer der zuvor vereinbarte Anteil des erstrittenen Geldbetrages zu bezahlen. Geht der Rechtsstreit verloren, so tragen Sie keinerlei finanzielles Risiko. Vor der Finanzierungsentscheidung legt das Institut die Beteiligungsquote fest.
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, die Kosten eines Rechtsstreits über ein Darlehen zu finanzieren. Voraussetzung hierfür ist in der Regel eine gute Bonität. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt sodann in monatlichen Raten, so dass Sie Ihre monatliche Belastung gering halten können.
Sprechen Sie mich auf die Finanzierungsmöglichkeiten an. Ich finde auch für Sie eine optimale Lösung.