Ihre Anwaltskanzlei im Allgäu

Unzulässige Preiserhöhungen



Strom, Gas oder auch der Vertrag mit dem Fitnesstudio - Viele Anbieter nehmen die allgemeine Teuerungswelle zum Anlass, an der Preisschraube zu drehen.

Oftmals zu Unrecht, denn Verträge sind einzuhalten.  Einseitige Preisänderungen sind meistens nur dann zulässig, wenn im Vertrag hierzu eindeutige Regelungen getroffen wurden. 

Diese Regelungen sind oft undurchsichtig formuliert und verstoßen gegen rechtliche Vorgaben. Folge ist, dass die Preiserhöhung unwirksam ist.

Wir überprüfen für Sie die Verträge und gehen gegen unzulässige Preiserhöhungen vor.




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