Ihre Anwaltskanzlei im Allgäu

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MEWA-Vertragsklausel unzulässig

Der Wäschedienstleister MEWA verwendet in seinen Verträgen teils unzulässige Vertragsklauseln und verlangt von seinen Kunden bei der Beendigung von Verträgen für den Ankauf von Altwäsche teils horrende Summen. In einem von uns betreuten Verfahren wurde die Vertragsklausel nun für unzulässig erklärt.





Unzulässige Preiserhöhungen

Die Teuerungswelle nimmt Fahrt auf und viele Unternehmen erhöhen die Preise. Oft zu Unrecht, denn für einseitige Preiserhöhungen gibt es genaue rechtliche Vorgaben. Wir prüfen für Sie Ihre Verträge.





Forderungseinzug

Leistung erbracht und der Kunde zahlt nicht? Wir übernehmen für Sie dank modernster Software den professionellen Forderungseinzug.






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